Aus­gewiesene Speziali­sierung auf privates und öffent­liches Bau- und Immobilien­recht

TEAM

Unsere Expertise umfasst sämtliche rechtlichen Aspekte des Immobilienbereichs – insbesondere das Bau- und Mietrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Prozessrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.

Privates und öffentliches Baurecht

Bauvorhaben sind komplexe Projekte – geprägt von rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Wir beraten und vertreten Sie im privaten und öffentlichen Baurecht umfassend und lösungsorientiert. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in Werk-, Planervertrags- und Unternehmerstreitigkeiten sowie Bewilligungs- und Planungsverfahren, Einsprache-, Rekurs- und Beschwerdeverfahren.

Ob Bauprojekte, Grossüberbauung, anspruchsvolle Arealentwicklung oder punktuelle Umnutzung: Wir begleiten Ihr Bauvorhaben durch sämtliche Phasen und behalten die baurechtlichen Rahmenbedingungen konsequent im Blick.

So schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass aus Planung realisierte Bauprojekte werden.

Leistungen

  • Werk-, General- und Totalunternehmerverträge
  • Baumängel und Bauverzögerungen
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Nachtrags- und Claim-Management
  • Mediation und Vergleichsverhandlungen
  • Begleitung von Bauvorhaben (Planung bis Inbetriebnahme)
  • Baubewilligungen und Ausnahmebewilligungen
  • Einsprache-, Rekurs- und Beschwerdeverfahren
  • Raumplanung (Einzonungen, Umzonungen, Gestaltungspläne)
  • Bau- und Nutzungsordnungen, Sondernutzungspläne
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten

Immobilien sind komplex – rechtlich wie wirtschaftlich.

Wir begleiten und beraten Sie in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um Immobilien – von komplexen Transaktionen über Stockwerkeigentum bis hin zu Nachbarrecht und Dienstbarkeiten.

Unsere Beratung verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis. Wir denken vorausschauend, strukturieren anspruchsvolle Sachverhalte und entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar und in der Praxis tragfähig sind.

So schaffen wir Klarheit in komplexen Situationen und geben Ihnen die Sicherheit, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Leistungen

  • Kauf / Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften
  • Due Diligence bei Immobilientransaktionen
  • Stockwerk- und Miteigentumsrecht (Begründung, Reglemente, Streitigkeiten)
  • Nachbarrecht und Immissionsschutz
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Grundpfandrechte und Sicherheiten
  • Projekt- und Standortentwicklung
  • Umstrukturierungen im Immobilienbestand
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten

Mietverhältnisse sind für Vermieter ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor – und zugleich ein häufiges Konfliktfeld.

Im vermieterseitigen Mietrecht beraten und vertreten wir Eigentümer, institutionelle Anleger sowie professionelle Vermieter und Verwaltungen in sämtlichen Phasen des Mietverhältnisses. Dies umfasst die Vertragsgestaltung ebenso wie die laufende Optimierung bestehender Mietverhältnisse sowie Kündigungen und die konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte vor Behörden und Gerichten.

Unsere Beratung verbindet fundierte mietrechtliche Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für die wirtschaftlichen Zielsetzungen unserer Mandanten. So entstehen Lösungen, die rechtlich belastbar und zugleich betriebswirtschaftlich sinnvoll sind.

Leistungen

  • Mietverträge für Wohn- und Geschäftsräume
  • Mängel am Mietobjekt
  • Mietzinsanpassungen und Indexierungen
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungen und Erstreckungsverfahren
  • Ausweisung und Räumung
  • Umstrukturierungen im Bestand (Sanierungen, Umnutzungen)
  • Konfliktmanagement im laufenden Mietverhältnis
  • Prozessführung in komplexen mietrechtlichen Streitigkeiten